Ein EU-Bürger, der in einem anderen Mitgliedstaat lebt, darf in diesem Land politischen Parteien beitreten, entschied der Europäische Gerichtshof. Entsprechende Verbote in Polen und Tschechien verstoßen damit gegen EU-Recht.
Ein EU-Bürger, der in einem anderen Mitgliedstaat lebt, darf in diesem Land politischen Parteien beitreten, entschied der Europäische Gerichtshof. Entsprechende Verbote in Polen und Tschechien verstoßen damit gegen EU-Recht.